Diese Vereinbarung gilt zwischen Ihnen, dem Kunden unserer Dienstleistungen, und Doru Tour, Hauptstr. 26, 71272 Renningen, Deutschland ("Doru Tour", "wir", "uns" oder "unser"), dem Anbieter der Dienstleistungen, sowohl offline als auch online.
Ihr Einverständnis, diese Bedingungen einzuhalten und an sie gebunden zu sein, gilt als gegeben, wenn Sie die Dienste zum ersten Mal nutzen. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, an diese Bedingungen gebunden zu sein, sollten Sie die Dienste nicht nutzen.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Doru Tour (im Folgenden „Reiseveranstalter“) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, WhatsApp) erfolgen.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Buchung oder Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 90 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag zu erstatten.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, Einreisegebühren, Energieabgaben) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten oder andere Energieträger, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Touristenabgaben, Energieabgaben oder Einreisegebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn die unter 3.6 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führen. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben, die dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen sind, können von dem zu erstattenden Mehrbetrag abgezogen werden.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden prozentualen Entschädigungsbeträge entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn ermittelt:
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Umbuchungskosten trägt der Kunde.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses setzt sich bei Individualreisen bis 31 Tage vor Reiseantritt aus den individuell zu beziffernden konkreten Kosten zuzüglich einer Servicepauschale von 50 € zusammen. Bei Gruppenreisen beträgt das Umbuchungsentgelt bis 65 Tage vor Reisebeginn pauschal 50 € pro Person.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z. B. Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen, ist die Reiseleitung berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise vom Reiseprogramm auszuschließen.
Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist, jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung an die Fluggesellschaft zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen inklusive Hotelqualität, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
Doru Tour weist auf die Möglichkeit hin, bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um das Kostenrisiko bei Stornierungen durch den Kunden zu minimieren.
Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht für Schäden aufkommt, die durch einen Abbruch der Inanspruchnahme vermittelter Reiseleistungen oder vermittelter Pauschalreisen nach deren Antritt entstehen, auch wenn den Kunden kein Verschulden trifft. In der Regel sollte für diesen Fall eine separate Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden.
Doru Tour empfiehlt außerdem den Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung für Auslandsreisen.
Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen, dass Sie Unionsbürger und EWR -Bürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat. Doru Tour ist hinsichtlich dieser Informationen auf die Angaben Dritter (Behörden) angewiesen und da die einschlägigen Bestimmungen jederzeit geändert werden können, gibt Doru Tour keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Eine Haftung von Doru Tour ist insoweit ausgeschlossen.
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Der Kunde ist verpflichtet, sich 24 Stunden vor dem Abflug über die Abflugszeiten bei der jeweiligen Fluggesellschaften oder Flughafen über mögliche Änderungen zu informieren.
Der Kunde muss sich zwei Stunden vor Abflug an dem zuständigen Flughafen einfinden.
Der Kunde muss eine Stunde vor Abflug das “check-in” durchgeführt haben.
Sollte der Flug aufgrund der Verspätung des Kunden erfolgen (wegen Stau oder sonstigen Gründen), haftet der Kunde persönlich für die hierdurch entstandenen Schäden. Der Anspruch des Reiseveranstalter auf den Reisepreis besteht weiterhin.
Ansprüche nach § 651 i BGB hat der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Für die Zwecke der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet Doru Tour alle personenbezogenen Daten, die Sie ihm zur Verfügung gestellt haben, in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung, die auf der Website von Doru Tour oder auf Anfrage bei Doru Tour erhältlich ist.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie, wenn Sie Doru Tour personenbezogene Daten eines Dritten zur Verfügung gestellt haben, (1) über alle erforderlichen angemessenen Zustimmungen und Hinweise verfügen, um eine rechtmäßige Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an Doru Tour zu ermöglichen, und (2) dass Sie den Dritten auf die auf der Website von Doru Tour verfügbare Datenschutzerklärung aufmerksam gemacht oder dem Dritten auf andere Weise eine Kopie davon zur Verfügung gestellt haben.
Sie verpflichten sich, Doru Tour in Bezug auf alle Haftungen, Strafen, Geldbußen, Urteile oder Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben, schadlos zu halten.
In keinem Fall ist Doru Tour verantwortlich oder haftbar für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die direkt oder indirekt auf Kräfte zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Arbeitsniederlegungen, Unfälle, kriegerische oder terroristische Handlungen, zivile oder militärische Unruhen, nukleare oder natürliche Katastrophen oder höhere Gewalt sowie Unterbrechungen, Verlust oder Fehlfunktionen von Versorgungs-, Kommunikations- oder Computerdiensten (Soft- und Hardware) und Wetterbedingungen; Es versteht sich, dass Doru Tour angemessene Anstrengungen unternimmt, die mit den anerkannten Praktiken in der Branche übereinstimmen, um die Leistung so schnell wie unter den Umständen möglich wieder aufzunehmen.
Sie erkennen an, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, für Ihren eigenen Unfall- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen, während Sie an der Tour und den Buchungen teilnehmen und während des Transports zu und von der Tour und den Buchungen; Unfall- und Krankenversicherungsschutz wird von Doru Tour nicht angeboten.
Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie die Anforderungen der Einwanderungsgesetze und aller nachfolgenden Einwanderungsgesetze und Änderungen, die für Ihr gebuchtes Reiseziel gelten, einhalten werden. Sie garantieren ferner, dass Sie die Dienstleistungen von Doru Tour nicht in der Absicht nutzen werden, die Einwanderungsgesetze und alle nachfolgenden Einwanderungsgesetze und Änderungen, die für Ihr gebuchtes Reiseziel gelten, zu umgehen oder zu umgehen. Sie verpflichten sich, Doru Tour in Bezug auf alle Haftungen, Strafen, Bußgelder, Auszeichnungen oder Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderungen ergeben, schadlos zu halten.
Sollte eine Partei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Recht oder einen Rechtsbehelf nicht ausüben, so ist dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diesen Rechtsbehelf auszulegen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder dem begründeten Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, ist Doru Tour jederzeit berechtigt, den jeweiligen Nutzer nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung von der Nutzung dieser Website und/oder Services auszuschließen, sobald die bereits getätigten Buchungen abgeschlossen sind. Bei elementaren Verstößen des Nutzers oder einem begründeten Verdacht hierfür ist eine vorherige Mahnung entbehrlich.
Sie stellen Doru Tour und ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter unter Einschluss der Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und -verteidigung frei, die gegenüber Doru Tour oder ihren Erfüllungsgehilfen aufgrund eines schuldhaften Verhaltens Ihrerseits geltend gemacht werden.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und früheren Versionen haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Falls sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen sollte, werden die Parteien diese durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin gültig.
Alle Mitteilungen sind uns per E-Mail an info@dorutour.de zu übermitteln. Eine solche Mitteilung gilt als am Tag des Versands eingegangen, wenn die E-Mail an einem Werktag vollständig eingegangen ist, und am nächsten Werktag, wenn die E-Mail an einem Wochenende oder Feiertag versandt wurde.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Renningen, falls Sie Kaufmann sind oder keinen festen Wohnsitz innerhalb Deutschlands haben.
Diese AGBs werden von Doru Tour gespeichert.
Änderungen an unseren Geschäftsbedingungen: Wir behalten uns Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vor. Sollten wir diese Geschäftsbedingungen ändern, werden die geänderten Bestimmungen mit der Veröffentlichung wirksam.